Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS

Grünland und Felder, dazwischen Bach mit Uferböschungen

© Florian Trykowski

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.

Aktuelles aus der Förderung im Oktober

Flächenmonitoring und FAL-BY
Die Aufgaben zur Mindesttätigkeit werden im Oktober eingestellt. Hier kann beispielsweise eine unbearbeitete Aufgabe dazu führen, dass keine Förderung für das Feldstück gewährt wird und bei AUKM-Maßnahmen diese ggf. aufgehoben oder gar zurückgefordert werden müssen.
Neu ist ab 2025, dass alle Betriebe, die an der KULAP-Maßnahme „K51 – Biodiversitätsstreifen“ ab dem 15.12.2025 im FAL-BY eine Aufgabe erhalten. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Fläche im gesamten Jahr 2025 weder genutzt noch bearbeitet wurde. Diese Aufgabe ist im Zeitraum 15.12.2025 bis 15.01.2026 zu bearbeiten.

Ab dem Jahreswechsel können Sie wieder Flächenänderungen über iBALIS mitteilen. Werden Flächen aufgenommen, die bisher noch nicht beantragt wurden, muss vom Antragsteller die Verfügungsberechtigung (z.B. Pachtvertrag, Eigentumsnachweis) nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen auch bei einem Flächenzu- oder -abgang alle GLÖZ-Vorgaben eingehalten werden (Stichwort z.B. Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel). Hilfestellung finden Sie im MFA unter dem neuen Reiter Ergebnis Konditionalität.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Ökoregelungen
Beachten Sie die Vorlage der entsprechenden Belege für die Maßnahmen K54 Einsatz von Trichogramma im Mais bis zum 15.11.2025. Darüber hinaus wird es eine FAL-BY Aufgabe im Dezember zu K51 geben. Diese ist ebenfalls für den Erhalt der Förderung zwingend zu bearbeiten und abzusenden.
Im Januar/Februar 2026 ist wieder eine KULAP- und VNP-Antragstellung geplant. Sollten Sie sich für eine VNP-Verpflichtung interessieren, nehmen Sie rechtzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde am jeweiligen Landratsamt Kontakt auf.
Im Bereich KULAP werden die Maßnahmen wie im Jahr 2025 angeboten. Die Laufzeit wird vier Jahre betragen (2026 bis 2029).

Aktuelle Hinweise

AnbauPlaner ist wieder verfügbar

Hoch gewachsene Mais- und Getreidebestände auf Feld

© Gleixner, LfL

Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.  

Serviceportal iBALIS Externer Link

Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)

Die im Mehrfachantrag angegebene Winterbedeckung (GLÖZ6 - Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden) auf Ackerflächen stimmt nicht?
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App

FMS-Aufgaben können nur in der FAL-BY App bearbeitet werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium Externer Link

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Reichen Sie Mitteilungen elegant über die Mitteilungsfunktion im iBALIS an das AELF ein.

Die Mitteilungsfunktion ist zentral auf der Startseite von iBALIS integriert. Hier können ganzjährig Mitteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung besteht die Möglichkeit, optional ein Dokument hochzuladen. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG und JPEG.

Mitteilungen - iBALIS Benutzerhilfe Externer Link