Landwirtschaft
Newsletter
Newsletter AELF Roth-Weißenburg i.Bay. aktuell
Mehrmals im Jahr versenden wir einen Newsletter mit Informationen und Hinweisen aus unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Meldungen
Samstag, 14. März 2026, im Nürnberger Land
Praxistag Streuobst im Nürnberger Land

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet einen Praxistag rund um das Thema Streuobst an. Um die positiven Umweltwirkungen aufrecht zu erhalten, ist auch an eine Erneuerung und Pflege zu denken. Worauf kommt es bei der Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen an? Diese Fragen werden näher beleuchtet. Mehr
Online-Infoveranstaltungen
Grüner Montagabend
© Dr. Doris Jensch
Im Rahmen des "Grünen Montagabends" der mittelfränkischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren wir Sie in Online-Veranstaltungen zu Fachthemen. Mehr
Gut besuchte Veranstaltung in Diepersdorf
Tag für Nebenerwerbslandwirte

Im Januar 2026 fand der Tag für Nebenerwerbslandwirte vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg i.Bay statt. Mehr
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen
© PantherMedia / vschlichting
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.


