Landwirtschaft
Newsletter
Newsletter AELF Roth-Weißenburg i.Bay. aktuell
Mehrmals im Jahr versenden wir einen Newsletter mit Informationen und Hinweisen aus unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Meldungen
Angebot der LfL
Teichwirtschaftliche Fortbildungskurse
© K.-U. Häßler - Fotolia.com
An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft Höchstadt, finden jeweils im Januar und Februar teichwirtschaftliche Fortbildungsveranstaltungen statt. Die Anmeldung dazu sollte baldmöglichst, jedoch spätestens eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung, erfolgen.
Online-Infoveranstaltungen
Grüner Montagabend
© Dr. Doris Jensch
Im Rahmen des "Grünen Montagabends" der mittelfränkischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren wir Sie in Online-Veranstaltungen zu Fachthemen. Mehr
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm
Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
Aktivierung erforderlich
Durch das Klicken auf diesen Text werden in Zukunft YouTube-Videos im gesamten Internetauftritt eingeblendet.Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass nach der dauerhaften Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden.
Auf unserer Seite zum Datenschutz erhalten Sie weitere Informationen und können diese Aktivierung wieder rückgängig machen.
GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit
© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)