Landwirtschaft
Newsletter
Newsletter AELF Roth-Weißenburg i.Bay. aktuell
Mehrmals im Jahr versenden wir einen Newsletter mit Informationen und Hinweisen aus unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Meldungen
Angebot der LfL
Teichwirtschaftliche Fortbildungskurse
© K.-U. Häßler - Fotolia.com
An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft Höchstadt, finden jeweils im Januar und Februar teichwirtschaftliche Fortbildungsveranstaltungen statt. Die Anmeldung dazu sollte baldmöglichst, jedoch spätestens eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung, erfolgen.
Online-Infoveranstaltungen
Grüner Montagabend
© Dr. Doris Jensch
Im Rahmen des "Grünen Montagabends" der mittelfränkischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren wir Sie in Online-Veranstaltungen zu Fachthemen. Mehr
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.


