Infos zur Dokumentation für Pflanzenschutzmittelanwendungen

Seit dem 1. Januar 2026 wird die Pflanzenschutzdokumentation für landwirtschaftliche Betriebe deutlich umfangreicher.
Folgende Angaben müssen ab 2026 aufgezeichnet werden
- Art der Verwendung (z.B. Freiland, Lager, Gewächshaus, Beizanlage)
- Verwendetes Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer
- Anwendungsdatum
- Start der Anwendung (Uhrzeit), sofern sie wie bei der B2 Auflage relevant ist
- Aufwandmenge
- behandelte Fläche (FID sofern vorhanden, ansonsten Flurstücksnummer, GPS - Geometrie, GPS - Punkt) mit Größe oder Umfang der behandelten Fläche bzw. Einheit (ha, m³ oder t)
- Behandelte Kulturpflanze Pflanzenerzeugnis
- EPPO - Code der Kulturpflanze = eindeutige lateinische Abkürzung einer Pflanzenart (z.B. ZEAMX = Mais; TRZAW = Winterweizen)
- BBCH - Stadium der Kultur, sofern die Anwendung auf einen BBCH-Bereich beschränkt ist. Das ist meist der Fall!
- Name und Vorname des Anwenders
Wichtig zu beachten:
Die oben genannten zusätzlichen Angaben müssen seit 1. Januar 2026 aufgezeichnet werden.
Die Aufzeichnungen können aber bis zum 31. Dezember 2026 auch schriftlich geführt werden.
Die Dokumentation muss erst ab 1. Januar 2027 elektronisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen.
Die Aufzeichnungen können aber bis zum 31. Dezember 2026 auch schriftlich geführt werden.
Die Dokumentation muss erst ab 1. Januar 2027 elektronisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen:
Nutzen Sie digitale Angebote mit Plausibilitätsprüfungen wie z. B. Ackerchef (LKP und LKV), MeinAcker (MR), oder andere Produkte, die allerdings meist kostenpflichtig sind.
Die LfL wird lediglich eine einfache Excel-Variante bereitstellen, ohne jegliche Erkennung von Eingabefehlern.
Die LfL wird lediglich eine einfache Excel-Variante bereitstellen, ohne jegliche Erkennung von Eingabefehlern.

