Fünf Jahre Artenschutz-Volksbegehren
Was hat sich getan?

Margerite, Rotklee im Grünland

Wegen des erfolgreichen Volksbegehrens "Rettet die Bienen" wurden zum 1. August 2019 das Bayerische Naturschutzgesetz sowie weitere Gesetze geändert und Ziele für die Umsetzung festgelegt. Doch was hat sich bisher getan?

Zahlen über die Umsetzung im Landkreis Nürnberger Land konnte Ludwig Prey bei einer Podiumsdiskussion am 13. Mai in Altdorf vorstellen. Im Landkreis werden im Jahr 2024 18,8% der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet. Damit ist die Zielvorgabe 20 % bis 2025 fast erreicht. Streuobstbäume sind ökologisch äußert wertvoll. Im Rahmen des Streuobstpaktes sollen 1.000.000 Streuobstbäume bis zum Jahr 2035 neu gepflanzt werden. Hier wurden im Landkreis im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen bereits über 1.000 Streuobstbäume neu gepflanzt.

Späteres Mähen schon Insekten
Extensiv genutzte Grünlandflächen und später Schnittzeitpunkt haben eine besondere Bedeutung für den Insektenschutz. Bayernweit dürfen deshalb 10 % der Grünlandflächen erst ab dem 15. Juni gemäht werden. Dies wird im Landkreis bereits auf 14 % der Grünlandflächen umgesetzt.
Schließlich können auf ca. 25 % der Grünlandflächen mindestens vier Zeigerpflanzen nachgewiesen und damit die Vorgaben für die Ökoregel 5 – Artenreiches Grünland erfüllt werden.
Abstand zu Gewässern
Nach Abschluss der Gewässerüberprüfung der Wasserwirtschaftsverwaltung sind auf 931 km Länge Gewässerrandstreifen einzuhalten. Diese tragen zu einem weiteren Ausbau des Biotopverbundes wesentlich mit bei.
Und schließlich nimmt auch das Interesse der Waldbesitzer am Vertragsnaturschutz Wald zu. Somit kann auch dort Biodiversität gefördert werden.
Fazit
Insgesamt zeugt dies davon, dass die Landwirte im Landkreis neben der landwirtschaftlichen Produktion auch die Umwelt und die Verbesserung der Biodiversität im Blickfeld haben.