Antragstellung im Juni möglich
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2026

Das Staatsministerium bietet das fünfte Jahr in Folge das Förderprogramm BayProTier an. Es soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Umsetzung der erhöhten Anforderungen an das Tierwohl (laufende Kosten) zu unterstützen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an BayProTier (unter anderem):
- Außenklimareiz
- vergrößertes Platzangebot
- Stroheinstreu
- Teilnahme am Programm "geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern"
Wichtige Hinweise für erstmalige Antragsteller:
- Die Zertifizierung des Qualitätssiegels GQB oder Bayerischen Bio-Siegel muss bis zur Antragstellung vorliegen. Ebenfalls wird bei einer Fördersumme von über 5.000 Euro bei konventionellen Betrieben eine Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen benötigt. Die Stellungnahme muss bis zur Antragstellung vorliegen. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden.
- Telefonische Anmeldung für fachliche Stellungnahme
LKV e.V. und LKV Beratungsgesellschaft mbH
Tel.: 0152 38850 440
QAL GmbH
Tel.: 08139 80270 - Telefonische Anmeldung für Zertifizierung
LQB
Tel.: 08139 9368-30
Der Verpflichtungszeitraum gilt immer für ein Jahr vom 01.07.2026 bis 30.06.2027.

