Förderung von Schutzmaßnahmen möglich
Neue Gemeinden für den Herdenschutz ausgewiesen

Zwei Wölfe streifen durch den Wald

© H.-J. Fünfstück

Um den präventiven Herdenschutz zu stärken, wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) neue Gebiete ausgewiesen, in denen besondere Anforderungen zum Schutz von Weidetieren (Schaf-, Ziegen-, Rinder-, Pferde- und Gehegewildhalter) gelten.

Die Ausweisung der zusätzlichen Förderkulisse dient dazu, Tierhalterinnen und Tierhalter gezielt bei der Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen, insbesondere durch den Wolf, zu unterstützen.

Zu den neuen Gebieten zählen

  • Abenberg
  • Büchenbach
  • Georgensgmünd
  • Kammerstein
  • Rednitzhembach
  • Roth
  • Abenberger Wald
  • Dechenwald
  • Heidenberg
  • Soos
  • Schwabach
In den neu ausgewiesenen Gebieten können Investitionen in den Herdenschutz im Rahmen der Förderrichtlinie „Investition Herdenschutz Wolf“ beantragt werden. Förderfähig sind unter anderem mobile Elektrozäune als auch die Neuerrichtung oder Nachrüstung elektrifizierter Festzäune, sofern diese den fachlichen Anforderungen an einen sachgemäßen Grundschutz entsprechen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe sowie Privatpersonen, die Weidetiere auf Flächen innerhalb der festgelegten Förderkulisse halten. Die Antragstellung ist jährlich im Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Oktober möglich. Füllen Sie hierzu einen Förderantrag aus und senden Sie diesen an Ihr zuständiges AELF.
Die Abwicklung und Beratung der Förderung erfolgt über die jeweils zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hier sind auch weiterführende Informationen zu den ausgewiesenen Gebieten, zu den förderfähigen Maßnahmen sowie zum Antragsverfahren erhältlich.
Merkblätter, Richtlinien und Antragsformulare

Förderung Herdenschutz - Staatsministerium Externer Link

Ansprechpartner für die Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen

Tanja Mucke
AELF Roth-Weißenburg i. Bay., Dienstort Weißenburg i. Bay.
Johann-Strauß-Straße 1
91154 Roth
Telefon: 09171 842-1024
Fax: 09171 842-1070
E-Mail: poststelle@aelf-rw.bayern.de

Ansprechpartner für den Landkreis Nürnberger Land und die Stadt Schwabach

Sebastian Haubner
AELF Roth-Weißenburg i. Bay., Dienstort Weißenburg i. Bay.
Amberger Straße 54
91217 Hersbruck
Telefon: 09171 842-2021
Fax: 09171842-1070
E-Mail: poststelle@aelf-rw.bayern.de