Moorböden im Dienstgebiet unseres AELF
Klimaschutz durch Moorbodenschutz
© LfL
Im Dienstgebiet des AELF Roth-Weißenburg befinden sich 180 Hektar Moorbodenfläche die landwirtschaftlich genutzt werden, dies entspricht einem Anteil von 0,17% an der landwirtschaftlichen Gesamtnutzfläche.
Von diesen 180 Hektar Moorbodenfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung werden aktuell 86 % als Grünland bewirtschaftet.
Moorflächen im Dienstgebiet befinden sich an den Orten:
- Hersbruck
- Röttenbach
- Absberg
- Pleinfeld
- Weißenburg
- Treuchtlingen
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Das Anheben der Wasserstände stoppt den Abbau des Torfkörpers. Die CO2-Emissionen sinken. Gefragt sind Lösungen. Wie kann der Wasserstand auf Moorböden angehoben werden und zugleich die Fläche nachhaltig wertschöpfend genutzt werden? Welche Nutzungsalternativen gibt es? Wäre das eine zukunftsweisende Option auf meinen Flächen? Wie wirken sich die Maßnahmen auf den Gesamtbetrieb aus?
Für wiedervernässte Moorstandorte sind unterschiedliche Nutzungen denkbar:
- Paludikulturen
- Feucht- und Nassgrünland
- Kurzumtriebsplantagen mit geeigneten Gehölzen
- Moor-Photovoltaik
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) forscht und informiert über die Rolle von Moorböden beim Klimaschutz, Bewirtschaftungsmaßnahmen bei gehobenen Wasserständen und Fördermaßnahmen.
Maßnahmen und Vorgehen
Maßnahmen im Moorbauernprogramm
Ziel des Moorbauernprogramms ist es, die Rahmenbedingungen und Angebote für eine klimaverträgliche Nutzung auf Moorböden zu schaffen und die Umsetzung zu begleiten. Der Freistaat Bayern setzt dabei auf eine enge Kooperation aller Beteiligten, von den Landeigentümern über den Landbewirtschafter bis hin zu den Fachverwaltungen und auf Freiwilligkeit.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur einzelflächenbezogenen Förderung - Staatsministerium
Schritte bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
1. Information und Beratung unseres AELF
Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) informiert und berät Interessierte zu den Möglichkeiten vor Ort sowie zu den Maßnahmenprogrammen.
2. Beratung und Begleitung bei konkreten Vorhaben
Bei konkreten Ideen und Vorhaben prüfen unser AELF und das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) mit den Akteuren vor Ort die Möglichkeiten einer nassen Nutzung und entwickeln gemeinsam Handlungsoptionen.
3. Umsetzung
- Ist die Entscheidung der Flächeneigentümer bzw. Flächenbewirtschafter für ein Vorgehen gefallen, begleiten AELF und ALE bei der Umsetzung.
- Für die Nutzung als Nassgrünland oder Paludikultur im Rahmen von M 14 und M 16 sind technische Einrichtungen zur Wasserstandsregulierung erforderlich. Diese müssen in der Regel neu geschaffen werden. Die Einrichtung von Vorrichtungen zur Wasserstandregulierung und Wiedervernässung erfolgt in der Regel im Rahmen des Instrumentenkastens der Ländlichen Entwicklung.
- Sind die Voraussetzungen gegeben, kann der Bewirtschafter eine Maßnahme zur Flächenförderung (AUKM) beantragen. Unser AELF informiert und berät dazu.