Herbizideinsatz im Grünland unterliegt starken Einschränkungen
Für eine gezielte Unkrautregulierung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschlaggebend. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist ein flächiger Herbizideinsatz nur noch in Ausnahmefällen durch eine Genehmigung der Naturschutzbehörde möglich.
Nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist eine chemische Unkrautregulierung generell im Abstand bis 5 Meter zu wasserwirtschaftlich relevanten Gewässern nicht zulässig.
In Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz wie z.B. Naturschutzgebieten, Nationalparken, gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-Gebieten können Ausnahmen von der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall genehmigt werden.
Die Anwendung von Glyphosat-haltigen Herbiziden ist in Wasserschutz- und Heil-quellenschutzgebieten ausnahmslos nicht zulässig. Außerhalb dieser Gebietskulissen können für eine umbruchlose Grünlanderneuerung (z.B. Erosionsschutz) im Einzelfall Genehmigungen von der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.
Sollte ein flächendeckender Herbizideinsatz im Grünland in Erwägung gezogen werden, kann unter Angabe von Gründen bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der vorig genannten Gebietskulissen ein formloser Antrag gestellt werden. Dies wäre denkbar bei massivem Ampfer-, Kreuzkrautbesatz etc., wo eine Einzelpflanzenbehandlung aufgrund großflächiger Verunkrautung nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist.
In IBALIS kann überprüft werden, in welchen Gebietskulissen sich das Feldstück befindet:
- In der Legende den Button der Ebenenauswahl aktivieren ( grüner bzw.nach Aktivierung weißer Kreis mit Stift).
- Unter dem Menüpunkt "Ebenen hinzufügen" die einzelnen Kulissen, z.B. Förderkulisse FFH, aktivieren und speichern.
- Gewählte Ebene speichern.
- Die gewählte Ebene erscheint in der Legende und kann durch Anklicken aktiviert werden.
Auf dem Bildschirm wird dann die jeweils gewählte Gebietskulisse in der Karte sichtbar und Sie können zu dem betreffenden Feldstück eine Feststellung hinsichtlich der Lage in den gewählten Gebietskulissen treffen.
Weitere Hinweise zu den Pflanzenschutzmaßnahmen im Grünland (Zulassungen, Indikationen, Abstandsauflagen und Wartezeiten) sind unter folgendem Link abrufbar: