Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Lehrgang 2025

Ein Lehrgang zum Erlangen der Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird hierzu vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg i. Bay. im kommenden Frühjahr 2025 (Februar/März) wieder angeboten. Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung, kann im Anschluss der Sachkundenachweis (Karte) beantragt werden.

Anmeldung

von September bis Dezember 2024 möglich 

Online-Anmeldung Externer Link

Wer eine erfolgreiche Prüfung abschließen möchte, sollte sich hierzu das Buch "Sachkundig im Pflanzenschutz mit Prüfungsfragen und Antworten" (Ulmer-Verlag) zur Hilfe nehmen.

Ansprechpartner

Alexander Mack
AELF AELF Roth-Weißenburg i. Bay., Dienstort Weißenburg i. Bay.
Bergerstraße 2-4
91781 Weißenburg i. Bay.
Telefon: 09141 875-1221
Fax: 09171 842-1070
E-Mail: poststelle@aelf-rw.bayern.de

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Ansbach ist zuständig für Mittelfranken.

    Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

    Fortbildung

    Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

    Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link