Agrarförderung
Ökoregelung 5: Ab jetzt Kennarten ermitteln!

Schlüsselblume

Die ersten Schlüsselblumen blühen, und auch Sumpfdotterblumen und Bachnelkenwurz werden nicht mehr lange auf sich warten lassen. Damit beginnt die Saison für die Feststellung der Kennarten.

Wer an der Ökoregelung 5 (Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen) teilnehmen möchte, braucht mindestens vier Kennarten, die auf der Fläche möglichst auch in größerer Anzahl vorkommen sollten. Der Nachweis erfolgt ab dem Antragsjahr 2024 grundsätzlich durch Fotos, die über die App „FAL-BY“ einzureichen sind. Dafür ist bis zum 31. August Zeit.

Werden nicht ausreichend Kennarten vorgefunden, so gilt die Fläche als zurückgenommen, wenn die Aufgabe in FAL-BY nicht oder mit nicht ausreichend Kennarten eingereicht wird.
Früh blühende Arten wie die oben genannten können auch jetzt schon fotografiert und die aufgenommenen Bilder später in die Aufgabe eingefügt werden.

Vorgegangen wird wie letztes Jahr nach der so genannten Transektmethode:

  • Entlang der längst möglichen Geraden durch den Schlag (z. B. Diagonale) oder entlang repräsentativer Aufnahmelinien (s. Abbildungen unten) werden alle Arten aus der Kennartenliste notiert.
  • Der Randbereich von 5 m wird dabei ausgeschlossen.
  • Die Erfassungslinie wird nach Augenmaß in zwei etwa gleich lange Abschnitte unterteilt und die Kennarten für beide Abschnitte getrennt dokumentiert.
  • In jedem Abschnitt müssen mindestens 4 Kennarten vorkommen.
Der dadurch entstehende Aufwand wird in 2024 mit einer Flächenprämie in Höhe 240 € je ha förderfähigem DG entschädigt.