Schulung zum artenreichen Grünland
Von Bocksbart bis Zittergras

Artenreiche Wiesen und Weiden sind ein Naturschatz. Um sie zu erhalten, gibt es bei Vorkommen regionaler Kennarten eine Förderung über die Ökoregelung 5. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schulte im Juni 2026 Landwirtinnen und Landwirte in Hohenstein (Landkreis Nürnberger Land), Zwiefelhof (Roth) und Markt Berolzheim (Weißenburg-Gunzenhausen).

Zu Beginn stellten Sebastian Haubner und Elisabeth Remlein die 36 Kennarten vor. Es handelt sich um Blütenpflanzen von B wie Bocksbart bis W wie Wiesenstorchschnabel, die einzige vertretene Grasart ist das Zittergras. Alle stehen für artenreiches Grünland und naturschutzfachlich wertvolle Pflanzengesellschaften.

Sie sind leicht erkenn- und auffindbar und die meisten noch recht häufig. Ihr Vorhandensein garantiert vielen Insekten Pollen und Nektar sowie Lebensraum. Weitere Lebewesen wie Vögel oder Säugetiere profitieren ebenfalls. Grünlandflächen im Landkreis Nürnberger Land sind besonders artenreich, hier werden über 7000 Hektar extensiv bewirtschaftet.

Wer an der Ökoregelung 5 teilnimmt, muss keine Auflagen einhalten. Die Förderung wird vielmehr für die bisherige Art der Bewirtschaftung gewährt, die die Pflanzenvielfalt erst hervorgebracht hat (sog. „ergebnisorientierte Honorierung“). Nachzuweisen sind alle zwei Jahre mindestens vier Arten aus der Liste. Sie müssen standortbezogen fotografiert und die Fotos mit Hilfe der FalBy-App dem Amt übermittelt werden. Diese Anwendung beinhaltet ein Tool zur Bestimmung der Pflanzen. Wenn die Arten als die richtigen anerkannt wurden und alles Weitere korrekt durchgeführt wurde, gibt es die Förderung.

Die Handhabung der FalBy-App erklärten Fabian Freihart und Erwin Schnitzlein, unterstützt von Bianca Hanneder. Dann durften die Teilnehmenden auf verschiedenen Wiesenflächen unter Anleitung die App selbst ausprobieren.

Ein herzlicher Dank geht an die Landwirte, die ihre Hallen und Flächen zur Verfügung gestellt haben.