Februar 2026
Infos zur Düngung und GLÖZ

Traktor mit Güllefass auf einer Wiese

Wir bündeln Informationen zu den Themen Düngung und GLÖZ.

Wegfall der AVDÜV: rote und gelbe Gebiete – GLÖZ bleibt einzuhalten
Die Vorgaben der AVDÜV in roten und gelben Gebieten mit der Frist zur Bodenbearbeitung ab dem 15.01. gelten nicht mehr.
Seit dem Wegfall der AVDÜV im Dezember 2025 gelten trotzdem die Regelungen bei der Bodenbearbeitung nach GLÖZ zum Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.

Die Flächen werden nach der Erosionsgefährdung in K0, K1 und K2 unterschieden.

Bei K1 und K2 greift GLÖZ5 und es gilt noch eine weitere Unterscheidung bei den folgenden Sommerungen zu beachten: frühe oder späte Sommerungen, Reihenkulturen oder keine Reihenkulturen.

Verpflichtungszeiträume im Zusammenhang mit Förderrecht GLÖZ 5, 6,7 auf Ackerland

Broschüre zur Konditionalität 2025 (ab Seite 14 Details zu den Vorgaben nach GLÖZ 5-7) - Staatsministerium (PDF) Externer Link

Stickstoffdüngung
Flächen, die bisher im roten oder gelben Gebiet lagen, dürfen normal nach den Vorgaben der Düngebedarfsermittlung gedüngt werden. Abschläge von 20 % oder die 160-80-Regelung werden nicht mehr gefordert. Die Sperrfrist zur Gülleausbringung auf Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau gilt in den Landkreisen Roth, Weißenburg- Gunzenhausen und der Stadt Schwabach bis einschließlich zum 14.02.2026 und im Landkreis Nürnberger Land bis 28.02.2026.

Düngerecht nach dem Wegfall der roten und gelben Gebiete - LfL Externer Link

Wegfall von bestimmten Erleichterungen
Für bestimmte Betriebe im grünen Gebiet gab es bisher Erleichterungen hinsichtlich Düngebedarfsermittlung und Dokumentation. Diese sind mit dem Wegfall der AVDÜV ebenfalls erloschen.

Seitdem gilt für alle Betriebe

  • über 15 ha nach Abzug der abzugsfähigen Flächen
  • oder ab 750 kg Stickstoffausscheidung,
  • oder Aufnahme von Wirtschaftsdüngern oder Kompost von anderen Betrieben
  • oder die über 2 Hektar Gemüse wie z. B. Spargel, Hopfen, Wein oder Erdbeeren anbauen

die Pflicht zur Düngebedarfsermittlung sowie Aufzeichnung und Dokumentation der erfolgten Düngung.

Online-Programm der LfL zur Düngebedarfsermittlung und Dokumentation nur noch heuer
Bitte denken Sie daran, dass das Online-Programm der LfL nur noch im Jahr 2026 zur Düngebedarfsermittlung zur Verfügung steht. Die Düngebedarfsermittlung und die Jahreszusammenfassung für 2026 können noch damit erstellt werden. Ab dem Düngejahr 2027 sind andere Programme zu verwenden.