Aufgrund neuer Rechtslage
Infoveranstaltung abgesagt: Aufhebung der Ausweisung der „Roten und Gelben Gebiete“

Traktor mit Güllefass auf einem Feld, Schriftzug Online-Seminar

Aufgrund der Unwirksamkeit der Bayerischen Ausführungsverordnung zur Dünge-verordnung (AVDüV) in Bayern entfallen zukünftig die Roten und Gelben Gebiete.
Die spezifischen Auflagen nach AVDüV in Roten und Gelben Gebieten sind somit zukünftig nicht mehr gültig.
Die Düngeverordnung (DüV) ist weiterhin gültig.

Sperrfristen
Es gelten die Sperrfristen, die mit der Allgemeinverfügung vom 15.9.2025 dort für Flächen in nicht als mit Nitrat belastetet ausgewiesen sind.
Das bedeutet konkret im Amtsgebiet des AELF Roth- Weißenburg:
  • für den Landkreis Nürnberger Land gilt eine Sperrfrist vom 29. November 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026.
  • für die Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen, sowie für die kreisfreie Stadt Schwabach gilt eine Sperrfrist vom 15. November 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026.
Nähere Auskünfte zum Wegfall der Roten und Gelben Gebiete und den damit einher-gehenden Änderungen bei den Auflagen zur Düngung können unter folgendem Link aufgerufen werden:

Zur LfL Externer Link

Die geplante Online-Informationsveranstaltung für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zur Neuausweisung der neuen Roten und Gelben Gebiete am 27.11.2025 entfällt aufgrund der neuen Rechtslage.