Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS
© Florian Trykowski
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.
Aktuelles aus der Förderung im Dezember
Werden Flächen aufgenommen, die bisher noch nicht beantragt wurden, muss vom Antragsteller die Verfügungsberechtigung (z.B. Pachtvertrag, Eigentumsnachweis) nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen auch bei einem Flächenzu- oder -abgang alle GLÖZ-Vorgaben eingehalten werden (Stichwort z.B. Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel). Hilfestellung finden Sie im MFA unter dem neuen Reiter Ergebnis Konditionalität. Im iBALIS gibt es dazu auch die Funktion des Anbauplaners. Hier können die Flächen für das Jahr 2026 – auch Flächenzu- und Abgänge – mit der geplanten Nutzung erfasst werden. Nach der Eingabe der Daten finden verschiedene Prüfungen auf Förderbedingungen statt – z.B. bestimmte GLÖZ-Vorgaben. Den Anbauplaner können Sie direkt von der Startseite iBALIS aus aufrufen. Falls sich an ihren betrieblichen Verhältnissen (Betriebsinhaberwechsel, GbR Gründung, Anschrift, Kontonummer, etc.) etwas geändert hat, kommen sie bitte zeitnah auf uns zu. Korrekte Daten vom Antragsteller sind die Basis für eine erfolgreiche Antragstellung. Bitte überprüfen sie auch Ihre Angaben zur Erreichbarkeit.
Leider kann es immer wieder vorkommen, dass die PIN für den Zugang zu iBALIS vergessen oder verloren wird. Meist kurz vor Antragsende. Um hier Unannehmlichkeiten zu vermeiden, können Sie sich durch eine Freigabe in der HIT-Datenbank ein Passwort per Mail anfordern. Somit erhalten Sie problemlos in kurzer Zeit per E-Mail ein neues Passwort. Ohne diese Freischaltung in der HIT-Datenbank besteht aus Sicherheitsgründen nur die Möglichkeit über den Postweg nach Kontaktaufnahme mit dem LKV. Eine Hilfeanleitung und ein Hilfevideo finden Sie entweder in der IBALIS Benutzerhilfe oder auf der Homepage www.hi-tier.de.
Diese Vorbereitungen bilden die Basis für die weiteren Planungen und eine erfolgreiche Antragstellungen.
Im Bereich KULAP werden die Maßnahmen wie im Jahr 2025 angeboten. Die Laufzeit wird vier Jahre betragen (2026 bis 2029).
Das AELF Roth-Weißenburg bietet in Zusammenarbeit mit den mittelfränkischen AELF und den Unteren Naturschutzbehörden Informationsveranstaltungen hierzu an:
• Dienstag 27.01.2025 um 19:30 Uhr online
• Donnerstag 29.01.2025 um 19:30 Uhr online
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Zugang ist über die Homepages der AELF möglich.
Bitte beachten Sie, dass FAL-BY von Zeit zu Zeit aktualisiert und aufgerufen werden sollte. Es gibt vielfache Nachweise, die mittlerweile über FAL-BY eingereicht werden können. Daher ist FAL-BY ganzjährig für eine erfolgreiche Teilnahme an den Fördermaßnahmen wichtig.
Aktuelle Hinweise
AnbauPlaner ist wieder verfügbar
© Gleixner, LfL
Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.
Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


