Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS
© Florian Trykowski
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.
Aktuelles aus der Förderung im August
Flächenmonitoring: FAL-BY App
Mittlerweile wurden alle FAL-BY Aufgaben aus dem Flächenmonitoringsystem (FMS) zum Prüfinhalt der Kulturartenerkennung übermittelt. Die Bearbeitungsfrist dazu endet am 30.09.2025. Nutzen Sie die Möglichkeit ihre Kulturart nachzuweisen und ggf. Korrekturen von Mehrfachantragsdaten vorzunehmen. Eine Nichtbearbeitung von Aufgabe kann dazu führen, dass es zu Flächenabweichungen und ggf. zu Kürzungen kommt.
Ob für Ihren Betrieb Aufgaben vorhanden sind können Sie einsehen, indem Sie sich bei FAL-BY mit Betriebsnummer und PIN anmelden und ihre Daten aktualisieren. Die Aufgaben finden Sie ebenfalls im iBALIS unter „Kontrolle – Übersicht: FMS und Kontrollen – Aufgaben und Ergebnisse – Aufgaben“.
Bei einigen Nachweisaufgaben gibt es unterschiedliche Fristen. Der Nachweis für die Ökoregelung 5 muss beispielsweise bis 31.08. eingereicht werden. Seit dem 07.08.2025 steht eine neue FAL-BY Version (2.13.0) zur Verfügung.
AUKM
Im Zeitraum vom 1. bis zum 30. September 2025 können neue Anträge für I82-Streuobstpflege gestellt werden. Dies erfolgt nun ausschließlich über iBALIS. Bei Interesse finden sie weitere Informationen im Förderwegweiser.
Weitere Infos auf der Seite des StMELFT
Nach Information des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus wird das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm für das Jahr 2026 mit den gleichen Maßnahmen wie im Jahr 2025 angeboten. Der Verpflichtungszeitraum soll allerdings für Anträge ab 2026 nur 4 Jahre betragen. Die Antragstellung wird voraussichtlich im Januar/Februar 2026 möglich sein.
Aktuelle Hinweise
AnbauPlaner ist wieder verfügbar
© Gleixner, LfL
Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.
Serviceportal iBALIS
Änderungen und Korrekturen am Mehrfachantrag sind bis 30. September möglich
Die Mehrfachantragstellung endete am 15. Mai 2025. Eingereichte Mehrfachanträge/Flächenanträge können auf Unstimmigkeiten geprüft werden.
- Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
- Das Ergebnis kann im Mehrfachantrag unter dem Register "Anstehende Aufgaben" im Antrag abgerufen werden.
- Bis zum 30. September 2025 werden im Rahmen der Verwaltungskontrollen Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Für den Antragsteller besteht die Möglichkeit, hierbei festgestellte Flächenunstimmigkeiten (z. B. Doppelbeantragungen) bis zum 30.September 2025 zu berichtigen.
Unstimmigkeiten sollten bevorzugt über die Mitteilungsfunktion (iBALIS Startseite) korrigiert werden. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich.
Weitere Informationen - Benutzerhilfe
Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)
Die im Mehrfachantrag angegebene Winterbedeckung (GLÖZ6 - Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden) auf Ackerflächen stimmt nicht?
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Reichen Sie Mitteilungen elegant über die Mitteilungsfunktion im iBALIS an das AELF ein.
Die Mitteilungsfunktion ist zentral auf der Startseite von iBALIS integriert. Hier können ganzjährig Mitteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung besteht die Möglichkeit, optional ein Dokument hochzuladen. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG und JPEG.
Mitteilungen - iBALIS Benutzerhilfe
Diese Seite liefert eine Übersicht wichtiger Termine, die vor allem für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen bedeutsam sind. Das jeweils angegebene Datum ist der letztmögliche Zeitpunkt zur Antragstellung bzw. zur Mitteilung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Termine im Kalenderjahr - Staatsministerium