Weiserzäune helfen in der Wald-Wild-Diskussion

Weiserflächen sind ein einfaches Mittel um zu erkennen, wie sich die Waldverjüngung vor Ort entwickelt und wie weit sie durch Schalenwildverbiss beeinflusst wird. Zudem wird der Bau aktuell vom Staat bezuschusst.
Für ein Jagdrevier sollten mindestens zwei Weiserflächen angelegt werden, in größeren Revieren auch mehr, z. B. eine je 200 Hektar jagdbarer Fläche. Es wird immer ein Flächenpaar angelegt: Ein schalenwilddichter Weiserzaun und eine ungeschützte Vergleichsfläche. Geeignete Flächen befinden sich in Verjüngungsbeständen, in denen die nächste Waldgeneration heranwachsen soll.
Die gesamte Verjüngungsfläche sollte mindestens 2.500 m2 groß sein, damit die darin liegenden Weiserflächen aussagekräftige Beobachtungen zulassen. Bei der Auswahl eines Weiserflächenpaares sollten möglichst gleiche Bedingungen herrschen, was bei einem geringen Abstand von etwa 5 bis 20 Metern in der Regel gegeben ist. Mit einer Rolle Drahtgeflecht (in der Regel 50 Laufmeter) wird eine annähernd quadratische Fläche von somit etwa 12 x 12 Metern eingezäunt.
Hoher, dichter Zaun nötig
Die Zaunpfosten sollten besonders haltbar sein. Das Drahtgeflecht muss das im Revier vorkommende Schalenwild zuverlässig abhalten, also ausreichend hoch und dicht sein. Ein Überstieg erleichtert den Zugang. Die ungeschützte Vergleichsfläche sollte die gleiche Größe und Form wie der Weiserzaun haben. Es ist sinnvoll die Ecken der Vergleichsfläche dauerhaft zu markieren. Um die Wälder im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen zu verjüngen, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern, Jagdgenossenschaften und Jägern notwendig. Die Anlage von Weiserflächen und ihre Einbeziehung in regelmäßige Revierbegänge sind hervorragend geeignet, eine sachliche Diskussion über die Verbissbelastung im jeweiligen Jagdrevier zu unterstützen.
Die Verjüngungssituation sollte regelmäßig aufgenommen und dokumentiert werden. Um dies zur vereinfachen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu gestalten, hat die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ein hilfreiches Merkblatt erstellt:
Weitere Informationen und einen Antrag auf Bezuschussung der Weiserzäune erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen staatlichen Revierleitung: